Evangelische Kirchengemeinde Dornhan

Wir über uns

Eintritt (Wiedereintritt) in die Kirche:

Wie man aus der Kirche austritt, das hat sich heute bei vielen Leuten herumgesprochen.
Deshalb ist es auch wichtig, zu wissen, wie jemand in die Kirche eintritt oder wieder eintritt.
Setzen Sie sich in diesem Fall mit ihrem Pfarrer in Verbindung. (Tel. 07455/1234, Bühlerstraße 15)

Wenn jemand noch keine Verbindung mit dem christlichen Glauben gehabt hat, gibt es eine entsprechende Taufvorbereitung, bei der über den Glauben an Gott den Schöpfer, an Jesus, den Heiligen Geist und über die Bibel, über das Gebet, über den Gottesdienst und die Kirchengemeinde gesprochen wird. Dann steht einer Taufe nichts im Weg und der oder die Getaufte ist Mitglied der Kirchengemeinde geworden.
Falls jemand vor einiger Zeit oder vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten ist und wieder eintreten will, setzt er sich ebenfalls mit dem Pfarrer in Verbindung. Wir freuen uns, dass es nicht nur Kirchenaustritte, sondern auch Kircheneintritte gibt!

Hier gibt es weitere Infos:
https://www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt

Beerdigungen und Trauungen von Menschen,
die nicht unserer evangelischen Kirche angehören

Wenn Familienangehörige das Bedürfnis haben, dass ein Familienmitglied kirchlich bestattet wird, das nicht in unserer Kirche war, wenn jemand einen Ehegatten kirchlich heiraten möchte, der nicht Mitglied unserer Kirche ist, bedarf es eines seelsorgerlichen Gesprächs.
Es geht in beiden Fällen nicht um irgendein feierliches Ritual, sondern um die Verkündigung von dem Gott, der uns in Jesus Christus nahe ist. Wenn dieses geklärt ist, kann eine evangelische Beerdigung stattfinden. Vorausgesetzt, dass der Verstorbene nicht den Glauben an Jesus Christus abgelehnt hat. In solchen Fällen braucht es Klarheit und Wahrheit.
Bei einer Trauung muss geklärt werden, ob der Partner, der nicht der Kirche angehört, bereit ist, die Überzeugung seines Ehegatten zu respektieren und ob er bereit ist, sich dem Gottesdienst und der Predigt zu öffnen. Wenn dies der Fall ist, beantragt der Pfarrer die Genehmigung der Trauung durch den Dekan. Wenn dieser zustimmt, kann die Trauung stattfinden.

Kontakt zum Pfarramt